Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - I-10 U 91/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung von allgemeiner Geschäftsbedingung gegenüber einer Individualvereinbarung bzgl. der Klausel in einem Mietvertrag; Grundsätze zur Wirksamkeit der Überbürdung von Reparaturarbeiten auf den Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mietvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Wirksamkeit der Überbürdung von Reparaturarbeiten auf den Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.07.2010 - 9 O 327/09
- OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - I-10 U 91/10
- BGH, 21.03.2012 - XII ZR 18/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01
Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10
Unter Beachtung dieser Grundsätze verstößt eine Formularklausel gegen § 307 BGB, die dem Mieter die Instandhaltung an Dach und Fach (nach allgemeinem Sprachgebrauch: die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile) aufbürdet (BGH NZM 2005, 863; NJW-RR 1987, 906). - OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08
Pachtvertrag: Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10
Sie ist nur nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist (vgl. OLG Rostock NZM 2010, 42). - BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86
Instandsetzung des Mietobjekts nach einen Brand
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10
Unter Beachtung dieser Grundsätze verstößt eine Formularklausel gegen § 307 BGB, die dem Mieter die Instandhaltung an Dach und Fach (nach allgemeinem Sprachgebrauch: die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile) aufbürdet (BGH NZM 2005, 863; NJW-RR 1987, 906).
- OLG Brandenburg, 13.11.2002 - 3 U 166/98
Auslegung einer Instandsetzungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10
Ob darüber hinaus eine Übertragung der dem Vermieter obliegenden Kernpflicht zur Komplettsanierung auf den Mieter - wie die Beklagte unter Verweis auf OLG Brandenburg ZMR 2003, 909 meint - gegen § 242 BGB verstößt und damit unwirksam ist, mag hier dahinstehen. - BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 112/98
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10
Der Umstand, dass der objektive Beweiswert der als wahr unterstellten Aussage des Zeugen nach Auffassung des Senats nicht ausreicht, um die Beweisfrage zu bejahen, gebietet keine Wiederholung der Beweisaufnahme (vgl. BGH NJW 1999, 2972; VersR 1985, 341). - BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83
Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10
Der Umstand, dass der objektive Beweiswert der als wahr unterstellten Aussage des Zeugen nach Auffassung des Senats nicht ausreicht, um die Beweisfrage zu bejahen, gebietet keine Wiederholung der Beweisaufnahme (vgl. BGH NJW 1999, 2972; VersR 1985, 341).
- OLG Hamm, 28.09.2018 - 30 U 90/17
Ansprüche aus einem Mietvertrag für einen Supermarkt
Pflichten bzw. Kosten sind aber dann nicht durch den Mietgebrauch veranlasst bzw. fallen nicht in den Risikobereich des Mieters, soweit es sich um anfängliche Mängel handelt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2011, I-10 U 91/10, Rn. 26, juris; im Ergebnis auch: BGH…, Urteil vom 06. April 2005 - XII ZR 158/01, juris Rn. 25).Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Abrede nichtig ist, wie ein Verstoß gegen die guten Sitten u.Ä., liegen erkennbar nicht vor (vgl. zu diesen etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2011, I-10 U 91/10, Rn. 27, juris; OLG Rostock…, Urteil vom 10.09.2009, 3 U 287/08, Rn. 35).